Hilfsgesuche

Gemeinsam können wir einen Ausweg finden.

Leider können wir bis auf Weiteres keine neuen Anfragen entgegennehmen. Wir werden hier kommunizieren, sobald wir wissen, wann wir wieder Anfragen entgegennehmen können.

Wir geben unser Bestes, um diese Situation baldmöglichst zu entschärfen und bitten um Verständnis. 15.07.2026

Sie befinden sich zurzeit in einer finanziellen Notlage und sind auf eine einmalige finanzielle Unterstützung angewiesen? Haben Sie den Mut, «Schwiizer hälfed Schwiizer» zu kontaktieren und uns Ihr Problem genau zu beschreiben. Das Vorgehen und die Voraussetzungen für den Bezug der Hilfeleistungen finden Sie im Merkblatt Gesuchstellende DE bzw. im Aide-mémoire demandeurs FR

Für die rasche Prüfung ihres Gesuchs ist zwingend, dass Sie uns das Gesuchsformular DE bzw. die Demande de soutien FR vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben zustellen. Bitte vergessen Sie nicht, die auf dem Beitragsgesuch erwähnten Unterlagen, die uns die Beurteilung Ihrer Situation überhaupt erst ermöglichen, vollständig beizulegen. Sie haben Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die von öffentlicher oder privater Seite erhaltenen Unterstützungen zu belegen. Zusätzliche Informationen zu Ihrem Gesuch können Sie uns in einem Begleitbrief mitliefern.

Sollten Sie uns Ihre Unterlagen elektronisch zukommen lassen, müssen diese zu einem einzigen pdf zusammengefasst sein und geschützt gegen die Einsicht Unbefugter versendet werden.

Damit wir die gesicherten Unterlagen problemlos öffnen können, versenden Sie sie mit Swisstransfer.com. Unterlagen, welche über andere Dienste übermittelt werden, können wir nicht entgegennehmen.

Durch das Einreichen eines Gesuches ermächtigen Sie die Stiftung „Schwiizer hälfed Schwiizer“ bei Bedarf weitere Auskünfte bei Drittstellen oder Vertrauenspersonen einzuholen. Wir empfehlen deshalb, das Gesuch an „Schwiizer hälfed Schwiizer“ in Zusammenarbeit mit einer privaten oder öffentlichen Sozialberatungsstelle oder einer Vertrauensperson einzureichen. Dieses Vorgehen fördert eine rasche Behandlung Ihres Unterstützungsgesuches. Wenn Ihr Lebensunterhalt durch wirtschaftliche Sozialhilfe (teil-)finanziert wird, muss Ihr Gesuch zwingend über den Sozialdienst Ihrer Gemeinde eingereicht werden.

Wir werden Ihre Anfrage gewissenhaft – und selbstverständlich absolut vertraulich – prüfen und nach Möglichkeit unkompliziert helfen.


Stiftung «Schwiizer hälfed Schwiizer»
Clausiusstrasse 45
8006 Zürich

Tel. 044 269 40 54

info@stiftung-shs.ch